Es gibt höchst aufmerksame Nachbarn im Wohngebiet.
Gegen 12 Uhr Mittags rief Wolfgang an und berichtete über ein ungewöhnliches Geräusch vom Grundstück meines Nachbarn.
Unmittelbar darauf ging ich die Straße entlang am Gebäude vorbei und betrachtete die Kellerfenster. Ich sah keine zerbrochenen Scheiben oder sonstige Einbruchsspuren und fragt Wolfgang, was ihn alarmierte. Während wir dort standen, regte sich jemand hinter dem geschlossenem Kellerfenster, öffnetes es und sprang in den Vorgarten. Schaute uns kurz an und rannte hinter das Haus. Offensichtlich sprang er dort auf die Querstraße und rannte davon.
Inzwischen traf der Einsatzwagen der Polizei ein und nahm unmittelbar die Verfolgung auf. Leider konnten die Beamten keine verdächtige Person festsetzen.
Die Beamten nahmen den Einbruch zu Protokoll. Der Einbrecher fand die Tür vom Kellerraum in den Flur des Kellergeschosses verschlossen vor. Er hebelte diese Tür mit einigen Mühen auf und suchte den Treppenaufgang. Da sich vor dem Haus einige Passanten versammelten, entschloss sich der Einbrecher zur Flucht.
Die Ereignisse versetzten uns in Aufregung und veranlassten, dass wir über zukünftige Maßnahmen nachdachten, welche die Folgen solcher Angriffe auf das persönliche Eigentum und die Unversehrtheit unserer Wohnstätten möglich gering halten.
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